BVfK-aktuell | 10. Februar 2016

BVfK-Juristen wehren Abmahnungen wg. VW-Skandal erfolgreich ab

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Zwischenzeitlich sprach man von bis zu 350 Abmahnungen. Numehr rudern Autohändler und Anwalt zurück.

 

Wir hatten am 25.01.2016 berichtet:

Warnmeldung - Abmahnungen VW-Skandal !

Derzeit erreichen den BVfK Informationen über eine vermutlich neue Abmahnwelle. Ein von einem Kfz-Händler in Tuttlingen mandatierter Anwalt aus Spaichingen mahnt ab, wenn bei Neuwagenangeboten der vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugmodelle im Rahmen der Fahrzeugbeschreibung nicht darauf hingewiesen wird,  dass das betreffende Fahrzeug von den Stickoxid-Wert-Manipulationen betroffen ist, weshalb an diesen Fahrzeugen entweder Software-Updates oder umfangreiche technische Eingriffe in den Vertragswerkstätten noch vorgenommen werden müssen.

Der BVfK empfiehlt:

1)  Ignorieren Sie Abmahnungen auf keinen Fall. Selbst der Verdacht auf rechtswidrige Abmahnungen führt nicht automatisch zur Wirkungslosigkeit.

2) Keine vorschnelle Unterzeichnung der geforderten Unterlassungsverpflichtungserklärung.

3) Lassen Sie den Vorgang von einem sachkundigen Juristen überprüfen. Diese finden Sie u.a. beim BVfK und bei ZDK. Gerne arbeiten die BVfK-Juristen auch Ihren eigenen Anwälten zu.

4)  Rückfragen an rechtsabteilung@bvfk.de

(Hinweis: Die BVfK-Rechtsabteilung bietet Mitgliedern des Verbandes umfangreiche rechtliche Betreuung und Unterstützung an. Aus Gründen des Rechtsberatungsgesetzes können an Nichtmitglieder nur allgemeine Hinweise und Ratschläge erteilt werden, die jedoch nicht die konkrete Einzelfallberatung ersetzen.

Soweit die damalige Meldung. Nunmehr wurde durch Anwaltsschreiben dem BVfK mitgeteilt:

"... Zunächst ist festzuhalten, dass selbst die konzerneigene Rechtsabteilung der VW-AG explizit aufgrund der Abmahnungen den Vertragshändlern empfohlen hat, ihre Gebrauchtwagen mit Dieselmotoren EA 189 mit einem Hinweis auf die anstehende Rückrufaktion zu versehen.

An der Wettbewerbswidrigkeit dieser Unterlassung besteht daher kein Zweifel.

Soweit auf die Indizien wegen einer möglichen Rechtsmißbräuchlichkeit verwiesen wird, sei angemerkt, dass mein Mandant selbst als Händler angegangen wurde und sich erst dann zu eigenen Schritten veranlasst sah. Hinzu kommt, dass vor Ausspruch der Abmahnung der Unterzeichner am 11.01.2016 vorab per Fax die VW-Konzemzentrale Ober den später abgemahnten Aspekt informiert und darum gebeten hat, die Händler zu entsprechend geändertem Verhalten zu bewegen. Erst nachdem hierauf keine Reaktion erfolgt ist, kam es zu den Abmahnungen.In Anlage überlasse ich zu Ihrer Kenntnis mein Schreiben an den VW-Konzern, sowie dessen Intranet-Mitteilung vom 29.01.2016.

Auf dieser Basis kann schwerlich von einer Rechtsmißbräuchlichkeit ausgegangen werden.

Ungeachtet dessen und angesichts der Tatsache, dass weitgehend dem Rat des VW-Konzerns gefolgt wurde, sieht mein Mandant allerdings keine Notwendigkeit mehr für weitere Schritte.

Hinsichtlich der von Ihnen vertretenen Betroffenen und betrachtet daher die Angelegenheit als erledigt."

Soweit diese Information. Den BVfK-Juristen sie Dank! Sie werden das weitere Vorgehen mit den betroffenen Mitgliedern abstimmen.

Termine 2016 vormerken:   

 

17. - 18. März 2016  Deutscher Autorechtstag

www.autorechtstag.de

7. Mai 2016  Großer BVfK-Kongress / Rhein in Flammen

Wichtige Links:

BVfK-Imagefilm-2015

BVfK - die richtungweisende Stimme des Freien Kfz-Handels

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